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Bewerbungen und Karriere erfolgreich gestalten

Tipps aus der Praxis, die wirklich weiterhelfen

Steigendes Risiko Arbeitslosigkeit: AVGS bietet bestmögliche Unterstützung im Schadensfall

Seit drei Monaten kämpfen viele Unternehmen mit den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19. Dank Kurzarbeit wurden bisher viele Mitarbeiter gehalten, doch das kann und wird keine dauerhafte Lösung sein. Wer bald arbeitslos wird, kann sich mit einem AVGS von Arbeitsagentur und Jobcenter fördern lassen.

Diese Krise nimmt uns viele felsenfeste Annahmen und liebgewordene Gewohnheiten. Eine davon war bis März, dass „mein“ Job sicher ist. Als erstes erwies sich das in der Hotellerie und Gastronomie als Trugschluss. Auch produzierende wie verarbeitende Unternehmen, die auf internationale Lieferketten angewiesen sind, hatten durch Grenzschließungen und Lockdowns in anderen Ländern von einen Tag auf den anderen nichts mehr zu tun. Und ganz aktuell hofft die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft darauf, dass andernorts wieder die Nachfrage nach unseren Produkten steigt.

Rezession oder Depression

Aber auch diese Hoffnung könnte trügerisch sein, wenn kein Geld da ist, mit dem sie bezahlt werden können. Ökonomisch gesehen haben wir daher die Talsohle wohl noch längst nicht erreicht. Wir werden vielleicht noch glimpflich davon kommen, wenn ein rechtzeitig gefundener Impfstoff eine zweite globale Viruswelle verhindert. Aber auch so stehen wir vor einer überaus harten Landung und vor einer in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Rezession. Die Schätzungen, wie sich das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr verändert, reichen derzeit von minus 5% bis minus 9%.

Das wird unweigerlich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. Die Prognosen in diesem Bereich erscheinen derzeit noch moderat: Während die Quote 2019 noch bei rund 5% lag, könnte sie Ende des Jahres auf bis zu 7% steigen. Das hört sich alles andere als spektakulär an – und doch gibt es Volkswirte, die in diesem Jahrzehnt eine so große Depression erwarten, die die Welt zuletzt vor 90 Jahren gesehen hat. Und da dürften selbst mehrere Konjunkturpakete am Ende ohne die erhoffte Wirkung bleiben.

Nur wenige Beschäftigte sind wirklich sicher

Arbeitslos werden zu können ist für viele Beschäftigte daher wieder eine reelle Möglichkeit geworden. Wenn sie denn noch nicht eingetreten ist, wie etwa bei hunderttausenden Soloselbständigen, die nun von der Grundsicherung leben. Besonders gefährdet sind auch Personen in der Probezeit und jene, die zum Ende einer befristeten Anstellung eine Entfristung bei ihrem Arbeitgeber anstreben.

In kleinen Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern sind die Kündigungshürden besonders niedrig. Und auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einem größeren Unternehmen stellt keinen effektiven Schutz dar, wenn dauerhaft Aufträge wegbleiben und eine Insolvenz eintritt. Je nach Branche könnte das Risiko größer oder kleiner ausfallen. Nur die Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren vom Sicherheitsversprechen für ihre Beamten und Angestellten mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Sind die Kurzarbeiter von heute die Arbeitslosen von morgen?

Mit dem Instrument der Kurzarbeit soll zumindest ein sprunghafter Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Allein im März und April haben bereits gut 750.000 Unternehmen für insgesamt 10,1 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet.

Tatsächlich waren im Mai schon 7,3 Millionen Menschen davon betroffen – 2009, in der letzten „Krise“, waren es nur 1,5 Millionen. Das längst überwunden geglaubte Phänomen der Massenarbeitslosigkeit erscheint also wieder überaus real zu werden. Die Zeiten sind also nicht gerade rosig.

Gesetzgeber kommt Antragstellern auf Arbeitslosengeld entgegen

Immerhin hat der Gesetzgeber bereits reagiert und einige Anpassungen vorgenommen, die Antragstellern entgegenkommen. Bei Arbeitslosen, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 enden würde, verlängert sich die Bezugsdauer um drei Monate. Wer Grundsicherung beantragen muss, kann zunächst das Vermögen behalten, solange es nicht erheblich ist. Außerdem übernehmen die Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in den ersten sechs Monaten. Diese Regelungen gelten bis 30. Juni, könnten aber verlängert werden.

Beschäftigte, die eine Kündigung erhalten haben, sollten zur Fristwahrung schnellstmöglich den Bedarfsträger informieren. Die Antragstellung selbst ist beim Arbeitslosengeld II sehr viel umfangreicher als beim ALG I. Der Bezugsbeginn kann aber zurückdatiert werden auf den Tag des ersten Vorsprechens. Das setzt aber voraus, dass der Anspruch bereits bestand. Die Höhe der passiven Leistungen ist gesetzlich geregelt – wem das finanziell nicht reicht, sollte sich über die Zuverdienstgrenzen informieren, jedenfalls wenn man einen Nebenjob in Aussicht hat.

Arbeitsagenturen und Jobcenter können Sie aktiv fördern

Während die Bedarfsträger Leistungen zum Lebensunterhalt aktuell überwiegend problemlos bewilligen, sieht es bei den aktiven Leistungen nach § 45 SGB III leider etwas anders aus. Viele Arbeitsvermittler sind derzeit von ihren üblichen Aufgaben entbunden, weil sie in der Antragsbearbeitung zur Kurzarbeit aushelfen. Ein Telefonat ist daher alles andere als selbstverständlich, es bleibt daher meist nur der E-Mail-Kontakt. Der persönliche Kontakt ist zurzeit sogar gänzlich unmöglich.

Doch ein Gespräch könnte sich lohnen, schließlich verfügt die Arbeitsagentur immer noch über üppige Budgets für Weiterbildungen, Job- und Karrierecoaching. Gerade diejenigen, die nicht damit rechnen, schnell wieder in Arbeit zu kommen, sollten sich überlegen, wie sie die Zeit bis dahin sinnvoll nutzen können. Häufig bietet auch eine erzwungene Auszeit Anlass zur Reflexion der beruflichen Ausrichtung. Ein solches Coaching läuft dann selbstverständlich nicht über 40 Stunden pro Woche, sondern in einem deutlich reduzierten Umfang. Das lässt dann genügend Zeit für andere Aufgaben und zur persönlichen Reflexion.

Mit dem AVGS wird Ihr Einzelcoaching bezahlt

Der Mercedes unter den Maßnahmen ist zweifellos der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, mit dem Arbeitsagenturen und Jobcenter individuelle Einzelcoachings fördern. An zwei Terminen pro Woche zu jeweils 90 Minuten (so der Regelfall) ist ein Coach nur für Sie da. Da bleibt noch genug Luft, um sich zu regenerieren und private Angelegenheiten zu klären. Im Übrigen können den AVGS auch Personen erhalten, die sonst keine Leistungen von der Arbeitsagentur bekommen.

Inhaltlich können Sie dann alles Mögliche besprechen, solange der Arbeitsmarktbezug zumindest noch indirekt gegeben ist. Im Jobcoaching unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Berufsorientierung und Bewerbungsmanagement, was viele Kunden oft gemeinsam buchen. Großer Vorteil des Formats ist auch die problemlose Kompatibilität mit den Pandemie-bedingten Hygieneregeln. Telefonische und virtuelle Coachings sind möglich und erhöhen die zeitliche Flexibilität.

Auf die Antragsbegründung kommt es an

Leider ist der Mercedes eine vergleichsweise kostspielige Angelegenheit, während die klassischen Gruppenmaßnahmen deutlich preiswerter sind. Dafür sind aber auch die Ergebnisse dort meist dürftiger. Je spezieller Ihre Situation also ist – was in der Regel bei den meisten Akademikern, Fach- und Führungskräften der Fall ist – desto eher sollten Sie einen AVGS beantragen. Es sei denn, Sie möchten die Kosten aus eigener Tasche tragen.

Dazu ist es allerdings erforderlich, den AVGS-Antrag sehr gut zu begründen. Wie das geht erläutere ich Ihnen sehr gerne – kostenlos und unverbindlich als Vertrauensvorschuss für eine dann für Sie überaus gewinnbringende Zusammenarbeit danach.

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