Probezeit gleich Prüfungszeit! Wer jetzt denkt, das gelte nur für neue Mitarbeiter, verkennt, dass auch Arbeitgeber unter die Lupe genommen werden. Denn niemand muss sich im Zeitalter des Fachkräftemangels mit schlechten Arbeitsbedingungen abfinden.
Zu den hartnäckigen Mythen einer frischen Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört die Vorstellung, dass letztere die Probezeit zu bestehen haben. Einige Arbeitgeber spielen sogar mit der unterschwelligen Angst ihrer neuen Mitarbeiter, sie könnten in der Probezeit durchfallen. Dabei besteht das Recht zur Prüfung für beide Seiten, wovon allerdings meist nur selbstbewusste Erwerbstätige tatsächlich Gebrauch machen. Für alle anderen wird es dringend Zeit, umzudenken.
Die rechtlichen Grundlagen der Probezeit
In der Regel entspringt die Probezeit dem aus Arbeitgebersicht rigiden Arbeitsrecht, dass oftmals Kündigungen erschwert. Hire & fire wie in den USA ist bei uns in Deutschland halt nicht vorgesehen. Es geht also darum, einen Schutzmechanismus einzubauen für den Fall, dass ein Arbeitgeber im Besetzungsverfahren eine krasse Fehlentscheidung getroffen hat. Selbst in einem intensiven Personalauswahlverfahren kann dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Eine Probezeit muss stets vertraglich vereinbart sein und kann längstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. In der Zeitarbeitsbranche sind die Fristen meist noch kürzer. Das bedeutet, wenn bei Arbeitsaufnahme nur ein mündlicher Vertrag vorliegt, in aller Regel auch keine Probezeit existiert. Denn dann steht Aussage gegen Aussage, was bedeutet, dass die Vereinbarung einer Probezeit nicht bewiesen werden kann.
Auch Arbeitgeber neigen zu beschönigenden Übertreibungen
Übersehen wird hin und wieder, dass die Probezeit kein exklusives Recht für Arbeitgeber ist, sondern auch für Arbeitnehmer gilt. Und daher sind viele Beschäftigte nach sechs Monaten überaus erleichtert, wenn ihnen verkündet wird, sie hätten die Probezeit bestanden. Es mutet ihnen absurd an, den Arbeitgeber bzw. den direkten Vorgesetzten darüber zu informieren, ob er ebenso die Probezeit bestanden hat oder nicht. Doch dieses Selbstverständnis ist immens wichtig für eine professionelle Beziehung auf Augenhöhe.
Tatsächlich sind Arbeitgeber generell deutlich ausgebuffter als die meisten Kandidaten, sich in Bewerbungsverfahren in ein besseres Licht zu stellen. So erscheinen die Arbeitsbedingungen attraktiver als sie in der Realität sind. Aber meiner Einschätzung nach gehen immer noch viel zu viele Akademiker und Fachkräfte zu nachsichtig mit bewusst verzerrten Erwartungen um. Vielleicht hat es etwas mit Fatalismus zu tun oder der Befürchtung, dass es woanders noch schlechter sein könnte, dass dann keine Konsequenzen gezogen werden.
Wenn neue Mitarbeiter mürbe gemacht werden
Das gilt vor allem bei deutlichen Abweichungen von gegebenen Versprechen. In der Praxis ist der Grad allerdings oft ein schmaler, wenn es anfangs nur Kleinigkeiten sind, die dann stetig mehr werden. Die Defizite offenbaren sich dann schleichend, die neuen Mitarbeiter werden mürbe gemacht. Es gibt dann nicht den einen Moment, den klaren Anlass zur Kündigung. Meist reden sich viele Leistungsträger ein, gerade in solchen Situationen Durchhaltevermögen und Belastbarkeit beweisen zu müssen. Richtig ist, dass ein zu frühes Hinwerfen genauso so vermieden werden sollte wie eine zu späte Kündigung. In solchen Situationen kann ein berufsbegleitendes Coaching sehr dabei helfen, die Situation korrekt einzuschätzen und eine sichere Entscheidung zu treffen.
In den letzten Jahren habe ich viele Menschen kennengelernt, die sich zu lange an einen Arbeitgeber gebunden hatten. Häufig befürchteten sie Unverständnis aus ihrem sozialen Umfeld, den Makel der Arbeitslosigkeit und schlechtere Chancen bei zukünftigen Bewerbungen, sollten sie kündigen. Allerdings zahlten einige mit ihrer Gesundheit einen (zu) hohen Preis, wenn sie sich zu lange auf schlechte Arbeitsbedingungen einließen. Am Ende war daher niemand dabei, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Befreiung empfunden hätte.
Der Fachkräftemangel verschiebt die Machtverhältnisse
Nicht nur aus diesem Grund ist es daher überfällig, eine neue Haltung zur Probezeit zu entwickeln. Denn durch den allgemeinen Arbeits- und branchenspezifischen Fachkräftemangel haben sich die Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt verschoben. Heute sind es oftmals die Bewerber, die sich ihren Arbeitgeber aussuchen – und nicht umgekehrt. Das bedeutet, dass es ganz normal geworden ist, wählerischer zu sein als die vorherigen Bewerbergenerationen.
Und wer wiederum auf gewisse Ansprüche an seinen Arbeitgeber verzichtet, macht sich auch noch verdächtig! Verdächtig, kein guter Bewerber zu sein, denn nur gute Bewerber können es sich leisten, Ansprüche – im Wesentlichen eine überdurchschnittliche Bezahlung und angenehme Arbeitsbedingungen – zu stellen. Schlechte Bewerber stellen keine Ansprüche, weil sie froh sind, überhaupt einen Job zu bekommen. Wer also keine Ansprüche stellt, kann demnach kein guter Bewerber sein. Dieser Zusammenhang ist evident und sollte keinesfalls unterschätzt werden.
Was bleibt, ist die Frage, wie denn nun die Probezeit gestaltet werden sollte, damit sie für beide Seiten erfolgreich verläuft. Sie hängt sehr eng zusammen mit den Begriffen Einarbeitung und Onboarding. Im Februar werde ich daher an dieser Stelle ausführen, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesbezüglich beachten sollten, damit die Probezeit erfolgreich verläuft und endet.
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