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Bewerbungen und Karriere erfolgreich gestalten

Tipps aus der Praxis, die wirklich weiterhelfen

Arbeitsverträge sind Verhandlungssache

Viele Bewerber scheuen davor zurück, mit ihrem potentiellen Arbeitgeber über den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Doch das ist auch dann fahrlässig, wenn ihnen das Unternehmen keine Mitsprache zugestehen möchte.

Als Coach gehört es zu meinen festen Überzeugungen, dass Kandidaten in Bewerbungsverfahren mit ihren potentiellen Arbeitgebern stets auf Augenhöhe kommunizieren sollten. Gerade für Personen mit wenig Erfahrung und geringem Selbstvertrauen kann das zu einer echten Herausforderung werden. Denn häufig wird eine mögliche hierarchische Beziehung der Beteiligten in der Zukunft schon vorweggenommen. Noch deutlicher tritt das Phänomen auf, wenn es zur Einigung auf einen Arbeitsvertrag kommt.

Ein Vertrag ist ein Text, auf den sich zwei Parteien geeinigt haben

Was ist ein Arbeitsvertrag? Es ist eine Willenserklärung zweier Seiten, meistens in schriftlicher Form, mit einer Vereinbarung auf Regeln und Verfahren. Ein Text, auf den sich die Parteien geeinigt haben – und die Unterschrift bedeutet das Einverständnis. Wie der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, spielt im Ergebnis keine wesentliche Rolle. Doch schon an dieser Stelle wird es problematisch. Denn in aller Regel erstellt der Arbeitgeber den Vertragsentwurf. Das mag vielen einleuchtend und völlig selbstverständlich sein, ist aber keine rechtliche Zwangsläufigkeit.

Tatsächlich könnte der potentielle Mitarbeiter dem Arbeitgeber mitteilen, dass er von ihm keinen Vertragsentwurf benötigt, weil er ihm umgekehrt seinen eigenen zuschicken wird. Das mag dem einen oder anderen vielleicht absurd erscheinen, ist rechtlich aber grundsätzlich kein Problem. Dass in der Praxis aber die Arbeitgeber einen Vertragsentwurf anfertigen, hat wohl etwas mit Bequemlichkeit auf Bewerberseite und eine in aller Regel großen Routine in diesem Themengebiet auf Arbeitgeberseite zu tun.

Rechtswidrige Vereinbarungen stellen kein großes Risiko dar

Denn tatsächlich braucht es einigen Sachverstand, um einen arbeitsrechtskonformen Vertrag zu erstellen. Regelmäßig beweisen Verfahren an Arbeitsgerichten, dass diese Kompetenz bei Unternehmen nicht immer ausreichend entwickelt ist. In aller Regel ist das für Arbeitnehmer kein Problem: Bei einer Diskrepanz zwischen Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht überwiegt letzteres, wenn es für einen Angestellten günstiger ist. Insofern können Arbeitnehmer recht gefahrlos Verträge unterschreiben, die im Widerspruch zum geltenden Recht stehen.

Es bliebe lediglich die Aussicht, sein Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen. Das kann mitunter zu einer erheblichen Beschädigung des Vertrauensverhältnisses führen, insbesondere in kleineren Unternehmen. Daher sollte ein solches Szenario nach Möglichkeit vermieden werden. Insofern ist es schon deswegen geboten, genau zu prüfen, was einem potentiellen Mitarbeiter durch den Vertragsentwurf unterbreitet wird.

Die typischen Tricks und Ablenkungsmanöver von Arbeitgebern

Und dieser Entwurf ist ein Vorschlag, nicht mehr und nicht weniger. Für Erwerbstätige existiert überhaupt keine Zwangsläufigkeit, diesen Vorschlag vollständig oder in weiten Teilen akzeptieren zu müssen. Ganz im Gegenteil verfügen sie über ein volles Mitgestaltungsrecht, von dem sie nur Gebrauch machen müssen. Manche Personen lassen sich wiederum von Tricks und Ablenkungsmanövern beeindrucken und verzichten so auf Änderungen im Arbeitsvertrag zu ihren Gunsten.

Mitunter sagen Arbeitgeber: „Diesen Vertrag hat hier noch niemand beanstandet und alle neuen Mitarbeiter der letzten Jahre haben ihn unterschrieben.“ Ganz klar: Nur weil andere sich gegebenenfalls über den Tisch haben ziehen lassen, muss kein Erwerbstätiger das auch so hinnehmen. Es gibt einfach keinen Grund dazu, insofern läuft dieses Argument völlig ins Leere.

Ein anderer Trick besteht darin, den Vertragsentwurf sehr kurzfristig vor dem geplanten Arbeitsantritt zuzustellen. Nach dem Motto: Nun haben wir leider gar keine Zeit mehr, um über den Vertrag zu sprechen. Doch es ist deutlich klüger, notfalls den Arbeitsbeginn um zwei Wochen zu verzögern als einen ungünstigen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Oder aber Sie drehen den Spieß ganz einfach um: Wenn Sie das Unternehmen unbedingt schnell unter Vertrag nehmen möchte, dann muss es sich auf Ihre Bedingungen einlassen und nicht umgekehrt.

No-Go: Vertragsentwurf geheim halten

Das unseriöseste Verhalten auf Arbeitgeberseite besteht darin, zukünftige Mitarbeiter zur Vertragsunterzeichnung einzuladen, ohne dass diesen vorher der Vertragsentwurf vorlegt wurde. Auch wenn das für mich ein absolutes No-Go ist, findet es überraschend häufig statt. Oft sind gerade solche Verträge enorm nachtteilig für einen Arbeitnehmer. Die Hoffnung auf Arbeitgeberseite besteht nur darin, dass die Mitarbeiter die Nachteile erst gar nicht erkennen können, weil ihnen die Möglichkeit genommen wird, fachkundigen Rat bei einem Coach oder Fachanwalt einzuholen.

Wer also die Augenhöhe ernstnimmt, auch um so ein klares Statement für die zukünftige Zusammenarbeit zu setzen, muss also schon fast zwangsläufig Änderungswünsche vorbringen. Tatsächlich ist es umgekehrt sogar nachteilig, wenn Sie gar nichts vorbringen: Wann sind das für (wenig selbstbewusste oder verzweifelte) Personen, die einen Vertragsentwurf eines Arbeitgebers klaglos akzeptieren?

Vereinbaren Sie ein persönliches Vertragsgespräch

Daher plädiere ich schon aus taktischen Gründen dafür, Änderungswünsche vorzutragen. Normalerweise sollte Ihnen ein Arbeitgeber mehrere Tage zur Prüfung zubilligen, um dann zu einem persönlichen Vertragsgespräch zusammenzukommen. Dort können Sie dann konstruktive Änderungen vorschlagen. Formulieren Sie die von Ihnen beanstandeten Passagen so um, wie Sie das gerne hätten. Oder aber Sie bitten um eine ersatzlose Streichung von Sätzen, die Ihnen gar nicht gefallen.

Wie weit Sie dann gehen können, erkennen Sie durch die Reaktion Ihrer Gesprächspartner. Bleiben die auch bei heiklen Punkten noch freundlich? Wie verändert sich die Körpersprache? Und wann beißen Sie auf Granit? Seien Sie mutig, denn kein seriöser Arbeitgeber würde sein Arbeitsangebot zurückziehen, nur weil Sie verhandeln. Dass Sie wahrscheinlich nicht immer alles bekommen werden können, was Sie sich erhoffen, liegt natürlich auf der Hand.

Besonderheit durch Tarifverträge

Grundsätzlich ist alles verhandelbar, wenn es keinen Bezug zu einem Tarifvertrag gibt. Sollte ein solcher existieren, ist die Option, einen außertariflichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, meist nur für den Arbeitgeber vorteilhaft. Manche Führungskräfte haben allerdings keine Wahl, wenn ihr hohes Gehalt nicht durch den Tarifvertrag begründet werden kann.

Bitte bedenken Sie: Ein professioneller Verhandler wird Ihnen niemals sofort sein Maximalangebot unterbreiten. Insofern ist meistens etwas für Sie drin, wenn Sie mutig verhandeln. Sie können dabei nur gewinnen!

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